Ihre Fachanwälte

Ihre Fachanwälte in Köln

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Groß & Hesse haben sich als Fachanwälte für ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt zusätzlich qualifiziert: Andrea Groß als Fachanwältin für Familienrecht, Martin Hesse als Fachanwalt für Erbrecht.

„Ein starker Partner
an Ihrer Seite.“

Ein Fachanwalt hat nach der Zulassung als Rechtsanwalt noch eine Zusatzausbildung in seinem Spezialgebiet absolviert und so seine Fachkenntnisse über das Maß der allgemeinen juristischen Ausbildung hinaus vertiefen können. Zur Zulassung als Fachanwalt müssen sowohl die fundierten theoretischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung als auch die praktische Erfahrung anhand von zahlreichen bearbeiteten Fällen belegt werden.


Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass der Fachanwalt in seinem Fachgebiet immer auf aktuellem Stand der sich häufig wandelnden Rechtslage ist. Damit haben Sie als Mandant einen starken Partner an Ihrer Seite. Das „Fortbildungssymbol“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kennzeichnet die Inhaber entsprechender Fortbildungsbescheinigungen.

Übrigens: Das Honorar eines Fachanwalts liegt nicht über dem anderer Anwälte. Fragen Sie bezüglich der Kosten vorher bei uns nach. Oft ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken.

Fachanwältin für Familienrecht in Köln Kompetenz und Freundlichkeit

Andrea Groß entdeckte schon früh ihre Begeisterung für eine Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich. Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1996 sammelte sie als Rechtsanwältin in verschiedenen renommierten Kanzleien wichtige Erfahrungen und konzentrierte sich bereits dort zunehmend auf das Familienrecht. Als sie 1999 mit Kollegen eine gemeinsame Kanzlei gründete, übernahm sie federführend das familienrechtliche Ressort, das inzwischen den größten Teil ihrer Tätigkeit darstellt. Bereits im Jahr 2000 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht.


So kann Frau Groß ihren Mandanten auch in persönlich schwierigen Situationen helfen, denn gerade im Familienrecht geht es nicht nur um harte Fakten sondern fast immer auch um starke Emotionen. Daher ist nicht nur fachliche Kompetenz sondern auch Einfühlungsvermögen und ein klarer Blick für die wesentlichen, auch menschlichen Aspekte von Nöten. Als Fachanwältin nutzt sie regelmäßige Weiterbildung, um auch die neuesten Änderungen in der rechtlichen Praxis in ihre Beratung einfließen lassen zu können; die jahrelange Erfahrung hilft ihr, die menschliche Seite der Beratung ausfüllen zu können.

Frau Groß ist außerdem als zertifizierte Gütestelle befugt, das sogenannte Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Fachanwalt für Erbrecht in
Köln Martin Hesse

Nach er­folg­rei­chem Ab­schluss des zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­ex­amens ver­wirk­lich­te Herr Hes­se sei­nen Be­rufs­wunsch, als Rechts­an­walt tä­tig zu wer­den. Als Mit­ar­bei­ter in ei­ner alt ein­ge­ses­se­nen Kanz­lei in Köln lag sein Schwer­punkt der an­walt­li­chen Tä­tig­keit von Be­ginn an im Erbrecht. Im Rah­men ei­ner kon­se­quen­ten Spe­zia­li­sie­rung auf die­ses Rechts­ge­biet wur­de Herr Rechts­an­walt Hes­se be­reits früh Ko­ope­ra­ti­ons­mit­glied der Deut­schen Ver­ei­ni­gung für Erbrecht und Ver­mö­gens­nach­fol­ge e.V.. Als dann auch der Ti­tel des Fach­an­walts für Erbrecht ein­ge­führt wur­de, war Herr Hes­se Teil­neh­mer des ers­ten Fach­an­walts­lehr­gangs, der vom Köl­ner An­walts­ver­ein an­ge­bo­ten wur­de. Nach er­folg­rei­cher Ab­sol­vie­rung des Fach­an­walts­lehr­gangs und dem Nach­weis lang­jäh­ri­ger be­ruf­li­cher Pra­xis auf dem Ge­biet des Erb­rechts ist Herr Rechts­an­walt Hes­se nun­mehr be­fugt, den Ti­tel „Fach­an­walt für Erbrecht“ zu füh­ren.


Gleich­gül­tig, ob Sie ein Nach­lass­ver­fah­ren füh­ren müs­sen, leb­zei­tig Ver­mö­gen über­tra­gen oder ein Tes­ta­ment er­rich­ten wol­len oder aber ein­fach nur eine Be­ra­tung wün­schen – mit Herrn Hes­se steht Ih­nen im­mer ein kom­pe­ten­ter und er­fah­re­ner Be­ra­ter zur Sei­te.

Kooperationsmitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

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