Ihre Fachanwälte in Köln
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Groß & Hesse haben sich als Fachanwälte für ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt zusätzlich qualifiziert: Andrea Groß als Fachanwältin für Familienrecht, Martin Hesse als Fachanwalt für Erbrecht.
„Ein starker Partner
an Ihrer Seite.“
Ein Fachanwalt hat nach der Zulassung als Rechtsanwalt noch eine Zusatzausbildung in seinem Spezialgebiet absolviert und so seine Fachkenntnisse über das Maß der allgemeinen juristischen Ausbildung hinaus vertiefen können. Zur Zulassung als Fachanwalt müssen sowohl die fundierten theoretischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung als auch die praktische Erfahrung anhand von zahlreichen bearbeiteten Fällen belegt werden.
Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass der Fachanwalt in seinem Fachgebiet immer auf aktuellem Stand der sich häufig wandelnden Rechtslage ist. Damit haben Sie als Mandant einen starken Partner an Ihrer Seite. Das „Fortbildungssymbol“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kennzeichnet die Inhaber entsprechender Fortbildungsbescheinigungen.
Übrigens: Das Honorar eines Fachanwalts liegt nicht über dem anderer Anwälte. Fragen Sie bezüglich der Kosten vorher bei uns nach. Oft ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken.
Fachanwältin für Familienrecht in Köln Kompetenz und Freundlichkeit
Andrea Groß entdeckte schon früh ihre Begeisterung für eine Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich. Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1996 sammelte sie als Rechtsanwältin in verschiedenen renommierten Kanzleien wichtige Erfahrungen und konzentrierte sich bereits dort zunehmend auf das Familienrecht. Als sie 1999 mit Kollegen eine gemeinsame Kanzlei gründete, übernahm sie federführend das familienrechtliche Ressort, das inzwischen den größten Teil ihrer Tätigkeit darstellt. Bereits im Jahr 2000 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht.
So kann Frau Groß ihren Mandanten auch in persönlich schwierigen Situationen helfen, denn gerade im Familienrecht geht es nicht nur um harte Fakten sondern fast immer auch um starke Emotionen. Daher ist nicht nur fachliche Kompetenz sondern auch Einfühlungsvermögen und ein klarer Blick für die wesentlichen, auch menschlichen Aspekte von Nöten. Als Fachanwältin nutzt sie regelmäßige Weiterbildung, um auch die neuesten Änderungen in der rechtlichen Praxis in ihre Beratung einfließen lassen zu können; die jahrelange Erfahrung hilft ihr, die menschliche Seite der Beratung ausfüllen zu können.
Frau Groß ist außerdem als zertifizierte Gütestelle befugt, das sogenannte Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Fachanwalt für Erbrecht in
Köln Martin Hesse
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens verwirklichte Herr Hesse seinen Berufswunsch, als Rechtsanwalt tätig zu werden. Als Mitarbeiter in einer alt eingesessenen Kanzlei in Köln lag sein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Beginn an im Erbrecht. Im Rahmen einer konsequenten Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet wurde Herr Rechtsanwalt Hesse bereits früh Kooperationsmitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.. Als dann auch der Titel des Fachanwalts für Erbrecht eingeführt wurde, war Herr Hesse Teilnehmer des ersten Fachanwaltslehrgangs, der vom Kölner Anwaltsverein angeboten wurde. Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis langjähriger beruflicher Praxis auf dem Gebiet des Erbrechts ist Herr Rechtsanwalt Hesse nunmehr befugt, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Gleichgültig, ob Sie ein Nachlassverfahren führen müssen, lebzeitig Vermögen übertragen oder ein Testament errichten wollen oder aber einfach nur eine Beratung wünschen – mit Herrn Hesse steht Ihnen immer ein kompetenter und erfahrener Berater zur Seite.
Kooperationsmitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.