Testamentsgestaltung – Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln
Ein gutes Testament erkennen Sie daran, dass es mindestens drei Anforderungen erfüllt:
- Ihr Testament entspricht Ihren individuellen Bedürfnissen und verwirklicht Ihren letzten Willen umfassend im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
- Ihr Testament „hält“, egal von wem und mit welchen Mitteln es ggf. auch angegriffen werden sollte.
- Ihr Testament trägt dazu bei, dass Ihr letzter Wille friedlich von allen Beteiligten erfüllt wird und dient damit der Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten.
„Lernen Sie lieber aus den Fehlern anderer, als aus den eigenen“
Wir helfen Ihnen dabei, diese Ziele für sich und für diejenigen zu erreichen, die Sie in Ihrem Testament bedenken möchten. Wir werden Ihre persönliche Situation in einem ausführlichen Beratungsgespräch feststellen und Ihnen klar und verständlich die für Sie günstigste Testamentsgestaltung erläutern.
Beratungsschwerpunkte sind regelmäßig folgende Themen:
- Testierfreiheit: Ist das Recht, die eigene Erbfolge zu bestimmen eingeschränkt, z. B. durch ein bindendes Ehegattentestament oder einen Erbvertrag?
- Erbfolge: Wer soll und kann zum Erben oder Miterben berufen werden?
- Ersatzerbfolge: Wer soll das Erbe / den Nachlass als Ersatzerbe erhalten, wenn der eigentlich bedachte Erbe z. B. vorher verstirbt?
- Vermächtnisse: Soll eine Person oder eine Institution zwar nicht erben, aber trotzdem als Vermächtnisnehmer bedacht werden, z. B. mit einem bestimmten Geldbetrag oder der Nutzung einer Immobilie?
- Auflage: Soll der Erbe oder die Erbengemeinschaft eine Auflage erfüllen, z. B. die Bestattung oder die Grabpflege in bestimmter Weise im Sinne des Verstorbenen erledigen?
- Testamentsvollstreckung: Soll die Erfüllung des letzten Willens durch eine Testamentsvollstreckung sichergestellt werden?
Weitere Beratungspunkte sind oft
- Testierfreiheit: Ist das Recht, die eigene Erbfolge zu bestimmen eingeschränkt, z. B. durch ein bindendes Ehegattentestament oder einen Erbvertrag?
- Erbfolge: Wer soll und kann zum Erben oder Miterben berufen werden?
- Ersatzerbfolge: Wer soll das Erbe / den Nachlass als Ersatzerbe erhalten, wenn der eigentlich bedachte Erbe z. B. vorher verstirbt?
- Vermächtnisse: Soll eine Person oder eine Institution zwar nicht erben, aber trotzdem als Vermächtnisnehmer bedacht werden, z. B. mit einem bestimmten Geldbetrag oder der Nutzung einer Immobilie?
- Auflage: Soll der Erbe oder die Erbengemeinschaft eine Auflage erfüllen, z. B. die Bestattung oder die Grabpflege in bestimmter Weise im Sinne des Verstorbenen erledigen?
- Testamentsvollstreckung: Soll die Erfüllung des letzten Willens durch eine Testamentsvollstreckung sichergestellt werden?
Ihre Beratung erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Hesse. Als Fachanwalt für Erbrecht erlebt Herr Rechtsanwalt Hesse in seiner täglichen Praxis, welche Fehler oder Versäumnisse bei der Testamentsgestaltung zu oft langjährigen Erbstreitigkeiten führen. Daher besteht für uns ein besonderes Anliegen darin, diese Erfahrungen für Ihre optimale Testamentsgestaltung zu nutzen.