Fachanwälte in Köln
Warum einen Fachanwalt wählen?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Groß & Hesse haben sich als Fachanwälte für ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt zusätzlich qualifiziert: Andrea Groß als Fachanwältin für Familienrecht, Martin Hesse als Fachanwalt für Erbrecht.
Ein Fachanwalt hat nach der Zulassung als Rechtsanwalt noch eine Zusatzausbildung in seinem Spezialgebiet absolviert und so seine Fachkenntnisse über das Maß der allgemeinen juristischen Ausbildung hinaus vertiefen können. Zur Zulassung als Fachanwalt müssen sowohl die fundierten theoretischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung als auch die praktische Erfahrung anhand von zahlreichen bearbeiteten Fällen belegt werden. Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass der Fachanwalt in seinem Fachgebiet immer auf aktuellem Stand der sich häufig wandelnden Rechtslage ist. Damit haben Sie als Mandant einen starken Partner an Ihrer Seite. Das „Fortbildungssymbol“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kennzeichnet die Inhaber entsprechender Fortbildungsbescheinigungen.
Übrigens: Das Honorar eines Fachanwalts liegt nicht über dem anderer Anwälte. Fragen Sie bezüglich der Kosten vorher bei uns nach. Oft ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken (siehe auch „Gebühren„).