Fachanwalt & Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln Das Erbrecht berührt uns alle
Kaum jemand hat sich noch nicht mit diesen oder ähnlichen Fragestellungen zum Erbrecht befasst. Als Fachanwalt für Erbrecht setze ich meine langjährige Erfahrung und meine besondere fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts dafür ein, Ihnen diese Fragen zu beantworten und helfe Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es weder Antworten noch Lösungen “von der Stange“. Jeder Ratsuchende hat seine eigene Geschichte und seine ganz individuellen Sorgen und Vorstellungen. Deshalb erhalten Sie von mir eine “maßgeschneiderte“ Beratung für Ihre persönliche Situation.
Von der Rechtsanwaltskammer Köln wurde mir am 26.01.2008 gestattet, den Titel “Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen, nachdem ich auf dem Gebiet des Erbrechts besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrung nachgewiesen hatte. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und der laufende Bezug namhafter erbrechtlicher Literatur gewährleistet für Sie zudem, dass Ihre Beratung kompetent auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung, sowie vorausschauend unter Berücksichtigung geplanter Gesetzesänderungen erfolgt. Aufgrund meiner klaren fachlichen Spezialisierung ˗ Ich bin ausschließlich im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten tätig ˗ kann ich Sie bundesweit umfassend auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts qualifiziert unterstützen.
Zu Ihrer Orientierung liste ich nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Gebiete im Erbrecht auf, in denen ich die Interessen meiner Mandanten bereits vertreten habe. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung.
- Auflage (zum Beispiel im Rahmen der Testamentsgestaltung)
- Auskunftsklage (Auskunftsklagen sind besonders im Pflichtteilsverfahren häufig)
- Auslegung (von Testamenten, Erbverträgen oder Verträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge)
- Auslegungsverträge (bei Streit über den Inhalt eines Testaments oder eines Erbvertrages)
- Ausschlagung
- Ausstattung
- Beerdigungskosten
- Berliner Testament
- Bewertung von Nachlassgegenständen
- Bezugsberechtigung/Bezugsrecht
- Bindungswirkung
- Ehegattenerbrecht
- Ehegattentestament
- Ehegattenvoraus
- Eigenhändiges Testament
- Erbauseinandersetzung/Erbauseinandersetzungsvertrag
- Erbberechtigung
- Erbeinsetzung
- Erbengemeinschaft
- Erbverzicht
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftskauf
- Erbschaftssteuer
- Erbschein (Antragstellung, Einziehung und Kraftloserklärung)
- Erbscheinsverfahren
- Lebensversicherung
- Miterbe
- Nacherbe
- Nacherbfolge
- Nachlassverwaltung
- Nachlassverzeichnis
- Nachlassgericht (das Nachlassgericht ist insbesondere für Erbscheinsverfahren zuständig.)
- Nachlassgläubiger
- Nachlasspfleger
- Nachlasspflegschaft
- Niederstwertprinzip
- Nießbrauch
- Pflichtteil (Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilsgeltendmachung, Pflichtteilsquoten)
- Pflichtteilsrecht
- Pflichtteilsverzicht
- Schenkung auf den Todesfall
- Teilungsversteigerung
- Testament (Testamentsanfechtung, Testamentsaufhebung, Testamentserrichtung)
- Testamentsvollstrecker
- Testamentsvollstreckung
- Testierfähigkeit
- Testierfreiheit
- Übergabeverträge
- Vermächtnis (Annahme, Ausschlagung, Entstehung, Erfüllung, Erfüllungsort und Fälligkeit)
- Vermächtnisanspruch
- Vermächtnisnehmer
- Verschollenheitsgesetz
- Vertrag zugunsten Dritter
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vollmacht
- Vorausvermächtnis
- Vorempfang
- Vorerbe (Vor- und Nacherbfolge, Vor- und Nacherbschaft)
- Wechselbezügliche Verfügungen/Wechselbezüglichkeit (zum Beispiel in einem Ehegattentestament oder in einem Erbvertrag)
- Wertermittlung/Wertermittlungsanspruch
- Widerrufstestament
- Widerrufsvorbehalt
- Zehn-Jahres-Frist und
- Zuwendungsverzicht/Zuwendungsverzichtsvertrag